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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand 01. März 2016

 § 1  Vertragsparteien
 
Parteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber, nachfolgend „Klient" genannt, und Bettina Ponicke, diplomierter systemischer Coach, Beraterin und Trainerin, Illerstraße 3, 72768 Reutlingen-Altenburg, nachfolgend „Coach“ genannt. Besteht der Auftrag aus Gruppen­coaching oder Einzelcoaching (Mitarbeiter des Auftragsgebers) werden diese Coachees oder Coachee genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner.
 
 § 2  Coach

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Der Coach erbringt Dienstleistungen in Form von Beratung, Coaching, Mediation und Training. Der Coach hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Klienten hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Coach erforderlich ist. Der Coach hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Klienten übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den Coach darauf hinweisen.

 

 § 3  Klient / Coachee

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Der Klient/ Coachee hat dem Coach alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Coach eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt ent- sprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Der Klient / Coachee hat alle ihm vom Coach übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Ein- wendungen dagegen dem Coach unverzüglich mitzuteilen. Die Termine werden zwischen Coach und Klient / Coachee nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient / Coachee als Schuldner des Coachings- bzw. Beratungs-Honorars.

 

 § 4  Vertraulichkeit

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Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten / Coachee auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Coach, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Loyalität gegenüber Klienten / Coachee und Auftrag­geber, klare Abstimmung bei Dreiecksverträgen. Trans­parentes Vor­gehen und Verschwiegenheit gegen­über Dritten.

 

 § 5  Gewährleistung und Haftung

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Lernprozesse sind abhängig vom jeweiligen Klienten / Coachee individuell unterschiedlich. Für einen bestimmten Lernerfolg der Klienten / Coachees übernimmt der Coach auf Grund­lage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewährleistung. Der Coach erbringt seine Leist­ungen mit großer Sorgfalt nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand und bereitet alle Leistungen sorgfältig vor und nach. Dennoch kann der Coach keine Gewähr für das Ergebnis seiner Beratung/ Coachings/ Trainings und/oder- die Verwertung der durch die Klienten / Coachees erworbenen Kenntnisse übernehmen. Im Übrigen haftet der Coach unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Coach nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Deckungssumme der vom Coach abgeschlossenen Betriebshaftpflicht­versicherung. Die vorstehenden Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Tätigkeit durch den Coach handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten / Coachees.
 
 § 6  Vergütung und Fälligkeit

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Die Vertragsparteien vereinbaren für die zu erbringende Tätigkeit ein stundenweises, tägliches, wöchentliches, monatliches oder nach Ende eines bestimmten Projektes fälliges Honorar. Alle Rechnungen sind ausnahmslos, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die An­sprüche des Klienten / Coachees vom Coach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Nebenkosten wie Post- und Fernmeldegebühren, Druckkosten, Büromaterial, Internet­gebühren und Reisekosten werden gesondert berechnet.
 
§ 7  Abgrenzung zur Psychotherapie

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Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist Werte orientiert und ist auf die Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die persönliche, individuelle Weiterentwicklung des Klienten. Womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität und seiner beruflichen Leistungs­fähigkeit einhergeht.
 
§ 8  Mitwirkungspflicht des Klienten

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Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten / Coachee als Prozessbegleiterin und unterstützend bei den Ent­scheidungen und Veränderungen zur Seite, die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten / Coachee geleistet. Der Klient / Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
 
§ 9  Vertragsdauer und Vertragsänderungen

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Die Dauer des Vertragsverhältnisses wird individuell vereinbart. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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§ 10  Datenschutz
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Der Coach hält sich an die gültigen Datenschutzrichtlinien.
 
§ 11  Schlussbestimmungen

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Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Coaches. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertrags-parteien schon jetzt, eine wirksame zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke vorhinein erkannt.
 
 
Reutlingen-Altenburg, den 01. März 2016
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